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   LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83   

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https://dejure.org/1983,2541
LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83 (https://dejure.org/1983,2541)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.09.1983 - L 12 An 151/83 (https://dejure.org/1983,2541)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. September 1983 - L 12 An 151/83 (https://dejure.org/1983,2541)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Prüfungsmaßstab ist insoweit Art. 14 Abs. 1 GG, in dem der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes für die Vermögenswerten Güter eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren hat (vgl. BVerfG in NJW 1982, S. 155 (158)).

    Der Gesetzgeber des 20. RAG mußte erhebliche Verminderungen des Leistungsgefüges vorsehen, um das schon im Jahre 1976 aufgetretene Ungleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung auszugleichen (vgl. BVerfG in NJW 1982, S. 155 (158, 159)).

    Es bestand ein erhebliches öffentliches Interesse an dem alsbaldigen übergangslosen Inkrafttreten einsparender Regelungen (vgl. BVerfG in NJW 1982, S. 155 (159)).

  • BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 3/80

    Erwerbsunfähigkeit - Gesundheitszustand des Versicherten - Gewährung von

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Demgegenüber hielt das Bundessozialgericht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80) diese Auffassung mit der Begründung für unzutreffend, sie stehe bereits im Widerspruch mit dem Wortlaut des Gesetzes, das in § 53 Abs. 1 1. Halbsatz AVG die gesetzlichen Voraussetzungen der Zeitrente nenne und keinen Unterschied mache, ob die Erwerbsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit) ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Berechtigten beruhe oder nicht.

    Bei einem verschlossenen Arbeitsmarkt müßten zumindest Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sich dem Versicherten noch gewisse, nicht nur vereinzelt vorkommende Möglichkeiten einer zumutbaren Beschäftigung böten, oder daß in absehbarer Zeit entsprechende Arbeitsplätze geschaffen würden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80).

    Das Sozialgericht hat denn auch durch Urteil vom 19. Januar 1983 mit Rücksicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80 - zur Gewährung einer Dauerrente verurteilt.

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Dieser Rechtsprechung hatte sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 17. Februar 1982 (1 RJ 102/80 und 1 RJ 172/80) angeschlossen und dahin fortgeführt, eine Aussicht im Sinne des § 1276 Abs. 1 RVO bestehe nur dann, wenn innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Rentenbewilligung die Begebung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich sei.

    Dabei sei wahrscheinlich diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter und vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukomme; es müsse sich unter Würdigung des Ergebnisses der Sachaufklärung ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, daß ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80; Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 172/80).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 38/81
    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Dieser Rechtsprechung hatte sich der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 8. September 1982 (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 1982 - 5 b RJ 38/81) angeschlossen.

    Dem hatte sich der 5. Senat des Bundessozialgerichts im Urteil vom 8. September 1982 (5 b RJ 38/81) angeschlossen.

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 172/80
    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Dieser Rechtsprechung hatte sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 17. Februar 1982 (1 RJ 102/80 und 1 RJ 172/80) angeschlossen und dahin fortgeführt, eine Aussicht im Sinne des § 1276 Abs. 1 RVO bestehe nur dann, wenn innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Rentenbewilligung die Begebung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich sei.

    Dabei sei wahrscheinlich diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter und vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukomme; es müsse sich unter Würdigung des Ergebnisses der Sachaufklärung ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, daß ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80; Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 172/80).

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 38/81

    Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit; Behebung der Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Auch nach Ansicht des 11. Senats des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 12. August 1982 - 11 RA 38/81) mußte die Behebung der Erwerbsunfähigkeit nicht bloß möglich, vielmehr wahrscheinlich in dem Sinne sein, daß die Gründe für die Annahme der Behebung gewichtiger als die dagegen sprechenden Gründe seien (vgl. BSG, Urteil vom 12. August 1982 - 11 RA 38/81).

    Im Urteil vom 12. August 1982 (11 RA 38/81) hatte der 11. Senat des Bundessozialgerichts die Annahme einer authentischen Interpretation des damaligen Gesetzestextes unter Hinweis auf die fehlende Rückwirkung verneint.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Der Nachweis der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts ist hier jedoch nicht erst nach Ablauf eines Jahres ergebnisloser Vermittlungsbemühungen erbracht (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats (SG) des BSG vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, 3/75, 4/75, 3/76).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Bei unterschiedlicher Interpretation einer Gesetzesnorm durch Rechtsprechung und Verwaltung ist es dem Gesetzgeber auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht verwehrt, die Rechtslage rückwirkend zu klären (vgl. dazu BVerfGE 13, 261 (272); BVerfGE 19, 187 (197)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts belastende Gesetze, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, regelmäßig unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (vgl. BVerfGE 30, 367 (386) m.w.N.); eine echte (retroaktive) Rückwirkung in diesem Sinne legt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift; dies stehe im Gegensatz zur Einwirkung auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen (sog. unechte, retrospektive Rückwirkung; BVerfGE, a.a.O., ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
    Bei unterschiedlicher Interpretation einer Gesetzesnorm durch Rechtsprechung und Verwaltung ist es dem Gesetzgeber auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht verwehrt, die Rechtslage rückwirkend zu klären (vgl. dazu BVerfGE 13, 261 (272); BVerfGE 19, 187 (197)).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 24/80

    Erwerbsunfähigkeitrente - Zeitlich unbegrenzte Rentenewährung - Rentenbeginn -

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